Schlupflöcher gegen Gewerkschaften in
Nicaragua
Gewerkschaften haben in
Nicaragua - wie in so vielen armen Ländern - kaum den Einfluss,
den sie eigentlich haben müssten. Im Gegenteil: Häufig werden
die Gewerkschaften bekämpft, wo es nur geht. So sind die
Konzerne des Landes bestrebt bestehende Gewerkschaften
auszuschalten und Gründungen neuer Gewerkschaften zu
verhindern. Um dies zu bewerkstelligen, bedienen sie sich
etlicher Schlupflöcher.
Da der Schutz für
Gewerkschaftsmitglieder in Nicaragua allenfalls rudimentär
vorhanden ist, sind Massenentlassungen von
Gewerkschaftsmitgliedern ein beliebtes Mittel bei den
ansässigen Konzernen. Die Gewerkschaftsmitglieder sind völlig
unzulänglich geschützt. Pro Gewerkschaft dürfen nur maximal
neun Führungsmitglieder und je drei Mitglieder eines
Ortsverbands Schutz durch ihren Gewerkschaftsstatus genießen.
Und selbst der ist nicht viel wert. Denn das Arbeitsgesetz in
Nicaragua ermöglicht es den Unternehmen, auch
Gewerkschaftsorganisatoren zu entlassen. Sie müssen sich dies
nur beim Arbeitsministerium genehmigen lassen und anschließend
die doppelte Abfindung zahlen. Massenentlassungen von
Gewerkschaftsmitgliedern tun den Unternehmen also nicht
wirklich weh. Deswegen ist diese “Maßnahme“ auch weit
verbreitet. Durch die bestehende Gesetzeslage in Nicaragua ist
es kaum aussichtsvoll für die Betroffenen, mit einem
Rechtsanwalt (Familienrecht) gegen diese Praktiken
vorzugehen. Sie sind leider gesetzeskonform.
Eine weitere beliebte Methode
zum Eindämmen der Gewerkschaftsaktivität besteht darin, dass
viele Konzerne es zu einer verbindlichen Anforderung machen,
gegebenenfalls aus einer Gewerkschaft auszusteigen, wenn man
befördert werden will. Man lockt Gewerkschaftsmitglieder also
aus den Gewerkschaften heraus. Und wenn das nicht klappt, dann
kann man sie ja immer noch feuern. Wenn wundert es da, dass nur
die Gewerkschafts-feindlichsten in die oberen Etagen
gelangen.
Eine ganz besonders billige,
aber bereits mehrfach angewandte, Finte, besteht darin, dass
ein Unternehmen einfach seinen Namen ändert. Die Folge daraus
ist jene, dass ein Unternehmen anschließend die Legitimität der
Gewerkschaft anfechtet, weil diese mit dem alten Firmennamen,
der faktisch nicht mehr existiert, in Verbindung steht. So
fadenscheinig dieses Schlupfloch auch sein mag - es
funktioniert!
Aber auch um das Entstehen
neuer Gewerkschaften zu vereiteln, ist den Unternehmen
Nicaraguas kein Trick zu Schade. So werden unter anderem
deswegen nur sehr kurzfristige Arbeitsverträge geboten, um die
Verträge angehender Gewerkschaftsaktivisten oder -gründer
einfach nicht mehr zu verlängern. In dem Fall muss man sie noch
nicht mal feuern. Und im Zweifelsfall bedient man sich eben
wieder der Massenentlassungen der angehenden
Gewerkschaftsmitglieder, kurz bevor die Gewerkschaft offiziell
zugelassen wird.
Die Schikane, mit der
Gewerkschaften in Nicaragua zu tun haben, ist nur ein Beispiel
dafür, wie es in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern
abläuft. Am schlimmsten ist es immer in den freien Exportzonen
(solche gibt es auch in Nicaragua). Dort werden die
Großkonzerne mit Sonderrechten ausgestattet (Subventionen,
niedrige Energiekosten, Steuereinsparungen und unversteuerte
Rückführung der Gewinne über die Landesgrenzen). Die
Großkonzerne werden also privilegiert - und das auf Kosten der
Arbeitnehmer. Denn stets erhalten die billigsten Hersteller den
Zuschlag, wenn die Großkonzerne ihre Aufträge vergeben. Und
damit das so bleibt, werden die Gewerkschaften entrechtet und
zerschlagen, wo es nur geht! Denn dadurch werden Verhandlungen
über ein kollektives Arbeitsrecht verhindert. Arbeitsverträge
werden individuell gestaltet, sodass der einzelne Arbeitnehmer
überhaupt gar keine qualitativen Ansprüche an seine
Arbeitsbedingungen zu stellen wagt. Immerhin ist er leicht
ersetzbar .
|