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Schlupflöcher gegen Gewerkschaften in Nicaragua

Gewerkschaften haben in Nicaragua - wie in so vielen armen Ländern - kaum den Einfluss, den sie eigentlich haben müssten. Im Gegenteil: Häufig werden die Gewerkschaften bekämpft, wo es nur geht. So sind die Konzerne des Landes bestrebt bestehende Gewerkschaften auszuschalten und Gründungen neuer Gewerkschaften zu verhindern. Um dies zu bewerkstelligen, bedienen sie sich etlicher Schlupflöcher.

Da der Schutz für Gewerkschaftsmitglieder in Nicaragua allenfalls rudimentär vorhanden ist, sind Massenentlassungen von Gewerkschaftsmitgliedern ein beliebtes Mittel bei den ansässigen Konzernen. Die Gewerkschaftsmitglieder sind völlig unzulänglich geschützt. Pro Gewerkschaft dürfen nur maximal neun Führungsmitglieder und je drei Mitglieder eines Ortsverbands Schutz durch ihren Gewerkschaftsstatus genießen. Und selbst der ist nicht viel wert. Denn das Arbeitsgesetz in Nicaragua ermöglicht es den Unternehmen, auch Gewerkschaftsorganisatoren zu entlassen. Sie müssen sich dies nur beim Arbeitsministerium genehmigen lassen und anschließend die doppelte Abfindung zahlen. Massenentlassungen von Gewerkschaftsmitgliedern tun den Unternehmen also nicht wirklich weh. Deswegen ist diese “Maßnahme“ auch weit verbreitet. Durch die bestehende Gesetzeslage in Nicaragua ist es kaum aussichtsvoll für die Betroffenen, mit einem Rechtsanwalt (Familienrecht) gegen diese Praktiken vorzugehen. Sie sind leider gesetzeskonform.

Eine weitere beliebte Methode zum Eindämmen der Gewerkschaftsaktivität besteht darin, dass viele Konzerne es zu einer verbindlichen Anforderung machen, gegebenenfalls aus einer Gewerkschaft auszusteigen, wenn man befördert werden will. Man lockt Gewerkschaftsmitglieder also aus den Gewerkschaften heraus. Und wenn das nicht klappt, dann kann man sie ja immer noch feuern. Wenn wundert es da, dass nur die Gewerkschafts-feindlichsten in die oberen Etagen gelangen.

Eine ganz besonders billige, aber bereits mehrfach angewandte, Finte, besteht darin, dass ein Unternehmen einfach seinen Namen ändert. Die Folge daraus ist jene, dass ein Unternehmen anschließend die Legitimität der Gewerkschaft anfechtet, weil diese mit dem alten Firmennamen, der faktisch nicht mehr existiert, in Verbindung steht. So fadenscheinig dieses Schlupfloch auch sein mag - es funktioniert!

Aber auch um das Entstehen neuer Gewerkschaften zu vereiteln, ist den Unternehmen Nicaraguas kein Trick zu Schade. So werden unter anderem deswegen nur sehr kurzfristige Arbeitsverträge geboten, um die Verträge angehender Gewerkschaftsaktivisten oder -gründer einfach nicht mehr zu verlängern. In dem Fall muss man sie noch nicht mal feuern. Und im Zweifelsfall bedient man sich eben wieder der Massenentlassungen der angehenden Gewerkschaftsmitglieder, kurz bevor die Gewerkschaft offiziell zugelassen wird.

Die Schikane, mit der Gewerkschaften in Nicaragua zu tun haben, ist nur ein Beispiel dafür, wie es in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern abläuft. Am schlimmsten ist es immer in den freien Exportzonen (solche gibt es auch in Nicaragua). Dort werden die Großkonzerne mit Sonderrechten ausgestattet (Subventionen, niedrige Energiekosten, Steuereinsparungen und unversteuerte Rückführung der Gewinne über die Landesgrenzen). Die Großkonzerne werden also privilegiert - und das auf Kosten der Arbeitnehmer. Denn stets erhalten die billigsten Hersteller den Zuschlag, wenn die Großkonzerne ihre Aufträge vergeben. Und damit das so bleibt, werden die Gewerkschaften entrechtet und zerschlagen, wo es nur geht! Denn dadurch werden Verhandlungen über ein kollektives Arbeitsrecht verhindert. Arbeitsverträge werden individuell gestaltet, sodass der einzelne Arbeitnehmer überhaupt gar keine qualitativen Ansprüche an seine Arbeitsbedingungen zu stellen wagt. Immerhin ist er leicht ersetzbar .